unser Protest hat
gewirkt


der Kampf gegen diese Gesetzesvorschläge
war erfolgreich

 

Das Aktuelle aus Niedersachsen

Juli 2011


Wir, die Hundelobby Seevetal, können mit dem neuen Gesetz leben,
nur halten wir die Neuschaffung eines Hunderegisters für überflüssig,

da jede Gemeinde ihre Hunde und Halter registriert hat und diese Daten
nur zur Verfügung stellen müsste.

 

Das neue Niedersächsische Hundegesetz

im Originaltext

 

klicken Sie hier

 

Unsere Gemeinde Seevetal
schreibt zum neuen Hundegesetz
 

hier klicken

 

 

Hier die Eckdaten des Gesetzes:

 


Sachkundenachweis für
Neuhundehalter

ab dem 01. Juli 2013 (!)

 

Wer innerhalb der letzten 10 Jahre
über einen Zeitraum von 2 Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat, der besitzt die erforderliche Sachkunde
und benötigt keinen Sachkundenachweis

 



Hundehaftpflicht für jeden Hund

 

gesetzlich vorgeschrieben:

Personenschaden 500.000 €
Sachschäden 250 000 €

 

 

Hier bietet die Hundelobby Seevetal
eine günstige Prämie an

klicken Sie hier

 

Elektronische Kennzeichnung,

für einen Hund, der älter
als 6 Monate ist.
Es wird ein Transponder (Chip) eingesetzt

 


Im Melderegister

 

sind Hunde vor Vollendung des
7. Lebensmonats und der Halter
anzumelden, auch wenn Ihr Hund bei
TASSO gemeldet ist.

 

Wer den Sachkundenachweis erteilen darf und in welchem Umfang dieser festgelegt wird,
ist noch nicht geklärt. Wir werden Sie auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten.

Weitere, wichtige Informationen sind im neuen Niedersächsischen Gesetz nachzulesen.

 

 

23.08.2010

Unerfahrene Halter müssen Hundeführerschein machen

Die Landesregierung hat nach mehr als einem Jahr Beratung am Dienstag ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Wenn der Entwurf so den Landtag passiert, müssen unerfahrene Halter in Zukunft einen sogenannten Hundeführerschein ablegen.

 
 

Protest in der Innenstadt gegen ein geplantes Hundegesetz.

Protest in der Innenstadt in 2009 gegen ein geplantes Hundegesetz.
 
Die Landesregierung hat nach mehr als einem Jahr Beratung am Dienstag ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Wenn der Entwurf so den Landtag passiert, müssen unerfahrene Halter in Zukunft einen sogenannten Hundeführerschein ablegen. Das Gesetz schreibt außerdem eine Haftpflichtversicherung für alle Tiere vor. Hunde werden darüber hinaus in Zukunft in einem Zentralregister erfasst und erhalten einen elektronischen Chip eingepflanzt. Das neue Gesetz unterstütze die artgerechte Haltung und helfe, Angriffen vorzubeugen, sagte die zuständige Agrarministerin Astrid Grotelüschen. Ihr Vorgänger Hans-Heinrich Ehlen (beide CDU) hatte die Novelle im Vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Damals hatten in Hildesheim zwei Rottweiler zwei Kinder schwer verletzt.

Das Gesetz war innerhalb der Koalition lange umstritten. Die FDP hat sich erfolgreich gegen den Hundeführerschein für alle Halter gewehrt. Der Kompromiss sieht so aus, dass seine Sachkunde nicht mehr nachweisen muss, wer mindestens zwei Jahre ein Tier besessen hat. Laut einer Sprecherin des Agrarministeriums kann der Nachweis darüber „zum Beispiel durch die Bezahlung der Hundesteuer erbracht werden.“ Die FDP-Fraktion zeigte sich gestern zufrieden mit dem Gesetzentwurf: „Niedersachsen bekommt das modernste Hundegesetz Deutschlands“, sagte Christoph Oetjen, Agrarexperte seiner Fraktion.

Städte und Kreise erhalten neue Möglichkeiten, auf auffällige Hunde zu reagieren. Sie können deren Besitzern Schulungen aufbrummen, Leinen- oder Maulkorbzwang anordnen und in letzter Konsequenz sogar die Haltung verbieten.

 

 

Agrarministerin

Astrid Grotelüschen will bei Hundegesetz Tempo machen

Niedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen will bei dem ins Stocken geratene Hundegesetz jetzt Tempo machen. Allerdings ist die Abstimmung mit den verschiedenen Verbänden nicht ganz einfach.
 

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Niedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen

Niedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen
© Michael Thomas
 
Ein Sprecher des Ministeriums in Hannover bestätigte am Montag einen Bericht der „Hannoverschen Zeitung“ und kündigte an, dass sich das Kabinett Ende August mit dem Hundegesetz beschäftigen soll. „Die Ministerin will das Gesetz so schnell wie möglich über die Bühne bringen und den Gordischen Knoten mit Anlauf durchschlagen.“ Im November solle das Parlament die Änderungen dann verabschieden, hieß es.

Mehr als ein Jahr hatte es wegen des Entwurfs Streit gegeben, auch mit dem Koalitionspartner FDP. Daraufhin wurde der Plan gekippt, dass Hundehalter, deren Vierbeiner größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe und schwerer als 20 Kilo sind, einen Kompetenznachweis erbringen müssen. „Politisch liegt jetzt kein Stein mehr im Weg“, sagte Ministeriumssprecher Gert Hahne.

Die vorgesehenen Änderungen für Hundehalter in Niedersachsen sind eine Folge mehrerer Beißattacken. Gewalttätern soll nach dem jetzigen Vorhaben die Hundehaltung verboten werden können. Alle neu angemeldeten Hunde sollen künftig einen Chip mit Angaben zum Halter bekommen. Es wird eine Haftpflichtversicherung eingeführt. Halter von auffällig gewordenen Vierbeinern müssen dann einen „kleinen Hundeführerschein“ machen.

Wie dieser in der Praxis aussieht, ist aber weiter unklar. „Die Verbände haben alle sehr eigene Vorstellungen. Es ist sehr schwierig“, sagte der Sprecher des Ministeriums. Wenn das Kabinett mit dem neuen Gesetzentwurf einverstanden ist, können die Organisationen bei einer Anhörung Position beziehen.

dpa

 

Die wichtigsten Punkte aus dem Gesetzentwurf
für das neue Hundegesetz in Niedersachsen

 

Bericht vom 4. Bürgerforum 2010

 

„Das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden“

Vorstellung der geplanten rechtlichen Regelung und Vergleich mit bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen

 





Impulsreferat: Friedrich-Otto Ripke


 

Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung

 

weitere Podiumsteilnehmer:

Harald Krüger, MdBü Vorsitzender des Ausschusses für
Gesundheit und Verbraucherschutz in der Hamburger Bürgerschaft

-------

Bernd Glowacz

Regionalteam Hundelobby Seevetal


 


Moderation: Norbert Böhlke, MdL

Sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Nds. Landtag

 

 Die Gesetzesvorlage für das neue Niedersächsische HundG beinhaltete:

 

1.   Versicherungspflicht für alle Hunde         2.   Chippflicht für alle Hunde
3.  Anmeldung im zentralen Melderegister

  4.      Hundehalter, die nachweislich über 2 Jahre einen Hund gehalten haben,
sind von weiteren Gesetzesauflagen verschont.

     5.      Neuhundehalter sollen mit dem Hund einen Sachkundenachweis, wie z.B.
Hundeführerschein, erbringen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer aufgefordert, die Rasselisten zu überarbeiten. Auch dieses ist der Grund, dass sich Niedersachsen von Rasselisten distanziert.
Der Hund soll der Begleiter und Freund des Menschen bleiben.

Ferner werden in Niedersachsen die Kontakte zu den Kindergärten und Schulen verstärkt,
um dort den Kindern bereits das Verhalten von Hunden näher zu bringen.

 

Die Hundelobby Seevetal trägt grundsätzlich diesen Gesetzentwurf mit.
Unsere Bedenken haben wir gegen die Schaffung eines zentralen Melderegisters vorgetragen.
Die Entwicklungskosten für dieses Register ( Software ca. 150.000€ ) sind zu hoch und könnten
gespart werden, wenn jede Gemeinde das Melderegister entsprechend um die Chipp- Nr. und den Versicherungsträger erweitert und diese Informationen ebenfalls schnell abrufbar sind.

Darüber hinaus hat die Hundelobby Seevetal vorgeschlagen, die Zertifizierung von Hundeschulen weiter voranzutreiben, denn hier ist großer Bedarf, dass Hundeschulen über mehr Sachkompetenz verfügen sollten. Die Politik fühlt sich hier nicht verantwortlich und verweist an die Verbände, die diese Qualitätsverbesserung in den Hundeschulen
weiter betreiben sollten.

 

Wir werden unmittelbar nach der Veröffentlichung der Gesetzesvorlage diese auf unsere Homepage bringen.

 

 Nenndorf, den 26. Mai 2010

 

 

 

B ü r g e r f r a g e n P o l i t i ke r u n d F a c h l e u t e a n t w o r t e n !

 

 

4. Bürgerforum 2010

 

Der CDU Kreisverband lädt Sie herzlich ein zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema

 

Das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden

Vorstellung der geplanten rechtlichen Regelung und Vergleich mit bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen

 

 

Impulsreferat:

Friedrich-Otto Ripke Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung


w
eitere Podiumsteilnehmer:

 

Ha ra ld K g er , M d Bü

V o r s i t z e n d e r d e s A u s s c h u s s e s f ü r G e s u n d h e i t u n d V e r b r a u c h e r s c h u t z i n d e r
H a m b u r g e r  B ü r g e r s c h a f t

 

Ber nd Glo w a c z

R e g i o n a l t e a m l e i t e r H u n d e l o b b y S e e v e t a l

 

Moderation:

 

No r be rt Bö hl ke , M dL

S o z i a l p o l i t i s c h e r S p r e c h e r d e r C D U - F r a k t i o n i m N d s . L a n d t a g

 

am

Mittwoch, 26. Mai 2010, 19.30 Uhr Böttcher`s Gasthaus, Rosengarten-Nenndorf Bremer Str. 44 , Tel. 04108-7147

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihren Fragen zu einer interessanten Diskussion beitragen. Bringen Sie gerne auch Freunde und Interessierte zu unserer Veranstaltung mit.

 

C D U K r e i s v e r b a n d H a r b u r g - L a n d

 


 

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Menschen brauchen Hunde-
aber keine Hundegesetze

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Zusammenfassung ALLER Protestbriefe
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Gültiges Niedersächsisches
Hundegesetz  NHundG

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Sozial Demokratische Partei - SPD
Antrag der SPD / Unser Protestbrief an die SPD

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Freie Demokratische Partei - FDP
Unser Protestbrief an die FDP

 

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag der Grünen/Unser Brief an die Grünen

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Christlich Demokratische Union - CDU
Pläne für ein neues Hundegesetz?

 

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Unsere Protestbriefe
an den Ministerpräsidenten Herrn Wulff
sowie Herrn Minister Ehlen

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Thema Leinenzwang - So geht es weiter...

 

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Niedersachsen und das Thema Hundegesetz


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Allgemeines
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DEMO am 2. August 2009 in Hannover
ein Erlebnis!

 

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Nachrichten aus Niedersachsen aus 2009:

 

Der Koalitionspartner der CDU in Niedersachsen, die FDP, sagt
NEIN zum Leinenzwang und Maulkorb!

 

20.5.09

"Das grenzt schon an Tierquälerei"

Uelzener Tierschutzverein kritisiert geplanten Maulkorbzwang für Hunde ab 20 Kilogramm

Von Michael Koch

Uelzen. Müssen sich demnächst zahlreiche Uelzener Hundebesitzer mit Maulkörben für ihre Vierbeiner eindecken? Geht es nach der Landesregierung, dann lautet die Antwort ja.

Von dem geplanten Maulkorbzwang für Hunde, die schwerer sind als 20 Kilogramm, hält Wolfgang Roboom, der Vorsitzende des Uelzener Tierschutzvereins, nichts. "Da werden alle größeren Hunde über einen Kamm geschert", kritisiert der Tierschützer. Außerdem grenze das Tragen eines Maulkorbs, je nach Modell und Dauer, schon an Tierquälerei.

Mit dem geplanten Maulkorbzwang reagierte die niedersächsische Landesregierung auf zahlreiche Beißattacken von Hunden wie jüngst in Hildesheim: Ein Rottweiler hatte dort zwei Kleinkinder angefallen (AZ berichtete).

Sicher täte es manchen Haltern gut, würden ihre Hunde Maulkörbe tragen, meint Roboom. "Es kann nicht sein, dass große Tiere einfach so auf Passanten zulaufen - auch nicht, wenn sie nur spielen wollen." Meist liege ein solches Fehlverhalten der Tiere aber an der schlechten Erziehung. Deshalb sei der Vorstoß der Landesregierung in seinen Augen auch reiner Populismus, meint Roboom.

Trägt ein Hund stundenlang einen Maulkorb, "ist das für das Tier sehr quälend", schlägt der Hundebesitzer außerdem Alarm. Maulkörbe würden die Freiheiten der Vierbeiner noch stärker einschränken. "Hunde transpirieren durchs Hecheln", erklärt Roboom. "Sehe ich hechelnde Hunde mit engen Kunststoff- oder ledernden Maulkörben, spreche ich die Halter an." Denn im schlimmsten Fall könnten Hunde bei zu hohen Außentemperaturen an solchen Maulkörben verenden.

Auch der Leiter des Uelzener Ordnungsamtes, Volker Leddin, steht dem geplanten Maulkorbverbot skeptisch gegenüber: "Ich glaube nicht, dass das Gesetz in dieser Form in Kraft tritt." Die Gefährlichkeit eines Hundes gehe für Leddin nicht zwingend vom Gewicht oder von der Größe aus.

Kommt der Maulkorbzwang aber trotzdem, könnten weder Polizei noch Angestellte des Ordnungsamtes mit Zollstock und Waage durch Uelzens Parkanlagen oder durch die Innenstadt patroullieren, um Hundehalter zu kontrollieren, unterstreicht Leddin. "Dann würden wir uns auf den Sachverstand der Experten verlassen", fügt er hinzu. Gemeint sind die Tierheim-Mitarbeiter. Denn einem Hund anzusehen, wie viel er wiegt, will gelernt sein, weiß auch Hundebesitzer Roboom.

http://www.az-online.de/uelzenliste/00_20090519010013_quotDas_grenzt_schon_an_Tierquaelereiquot.html

 

 

 

Große Hunde sind nicht gefährlicher

Hannover. Nach mehreren Hundeattacken in Niedersachsen sucht die Landesregierung derzeit nach Maßnahmen, um die Bürger vor beißwütigen Vierbeinern zu schützen. Unser Hannover-Korrespondent Kurt-Peter Christophersen sprach darüber mit dem Tiermediziner Hansjoachim Hackbarth
.

Die kleine Suda liebt ihren "Pasha" - kein Wunder, denn der Shar-Pei gilt als liebevoller Familienhund mit viel Geduld für Kinder. Bei falscher Erziehung können sich aber auch scheinbar gutmütige Hunde als Gefahr entpuppen, warnt der Tiermediziner Hansjoachim Hackbarth. Foto: dpa

Frage: Die Attacke der Rottweiler auf zwei Kleinkinder und ihre Mutter in Hildesheim hat die Diskussion über die Hundehaltung wieder in Gang gebracht. Zu Recht?
Hackbarth: Zurzeit gilt wegen der Brut- und Setzzeit überall die Leinenpflicht. Die Halterin hat ihre Hunde dennoch frei laufen lassen und damit gegen die Leinenpflicht verstoßen. Deshalb sind keine neuen Vorschriften nötig. Wenn ein Autofahrer bei Rot über die Kreuzung fährt, wird ja auch nicht gleich die Straßenverkehrsordnung geändert.

Frage
: Ist denn der Gedanke richtig, die Haltung großer und schwerer Hunde stärker zu reglementieren?
Hackbarth: Nein. Gefahren hängen nicht von der Größe des Hundes ab. Es kommt häufiger vor, dass kleine Kinder von kleinen Hunden gebissen und schwer verletzt werden. Da es sich meistens um die eigenen Familienhunde handelt, werden diese Fälle von den Eltern nicht an die große Glocke gehängt.

Fra
ge: Warum beißen die Hunde in der eigenen Familie zu?
Hackbarth: Wenn ihnen nicht klar gemacht wird, dass die Kinder im Rudel über ihnen stehen, wollen die Hunde die vermeintlich rangniederen Rudel-Mitglieder in die Schranken weisen. Häufig sind auch Frauen Opfer von Beißattacken, weil Herrchen als absoluter Rudelführer betrachtet wird. Da kann es geschehen, dass der Hund zubeißt, wenn Frauchen den Fressnapf wegnehmen will.

F
rage: Gibt es Rassen, die besonders aggressiv veranlagt sind?
Hackbarth: Nein. Im Extremfall beißt jeder Hund. Deshalb sind vorbeugende Wesenstests für bestimmte Rassen Unsinn.

Frage: Lehnen sie Wesenstests generell ab?
Hackbarth: Sie sind für auffällig gewordene Hunde sinnvoll.

Frage: Wie soll man sich gegenüber einem aggressiven Hund v
erhalten?
Hackbarth: Er wird bellen, um seinen Gegner zunächst zu vertreiben. Deshalb sollte man sich ruhig entfernen und dem Hund nie direkt in die Augen gucken. Wenn der Hund auf Beutejagd ist, bellt er nicht. Die Rottweiler in Hildesheim waren übrigens nicht aggressiv, sie legten Jagdverhalten am falschen Objekt an den Tag.

Frage: Brauchen wir also keine ne
uen Regeln?
Hackbarth: Ich schlage vor, dass alle Hundebesitzer ihre Sachkunde nachweisen müssen. Bevor sie sich einen Hund zulegen, müssen sie sich von einem Tierarzt beraten lassen, damit die gröbsten Fehler im Umgang mit Hunden vermieden werden. Das wird sicher auch dazu führen, dass in der Urlaubszeit oder nach Weihnachten weniger Hunde von ihren überforderten Besitzern ausgesetzt werden.

http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Norddeutschland/Grosse-Hunde-sind-nicht-gefaehrlicher-_arid,159004_puid,1_pageid,15.html&ct=ga&cd=mixdx12K7B0&usg=AFQjCNEhVQd4lrmNwjfx-4ovO9qDVQW-dQ

 

 

Nach Rottweiler-Angriff: Neues Gesetz unwahrscheinlich

( Quelle NDR Online 18.5.09 )

 Rasselisten für Hunde seien ein "stumpfes Instrument", meint die FDP.

Nach der Rottweiler-Attacke in Hildesheim am Wochenende wird es voraussichtlich kein neues Gesetz gegen gefährliche Hunderassen geben. Einem Bericht von NDR1 Niedersachsen zufolge hat Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) bei seinem Versuch, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen, die Rechnung offenbar ohne den Koalitionspartner gemacht.

Nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion sind Rasselisten für Hunde "keine ziel führenden, sondern populistische Regelungen", wie ihr landwirtschaftspolitischer Sprecher Jan-Christoph Oetjen im Gespräch mit NDR 1 Niedersachsen sagte. Diese Listen seien ein "stumpfes Instrument". Es gebe keine Hunderasse, die grundsätzlich gefährlicher sei als andere. Dies sei auch die Meinung von Tiermedizinern, so Oetjen.

"Das Problem sind die Hundehalter"

Das Problem sei meistens nicht der Hund, sondern der Halter, meinte der FDP-Politiker. Auch im aktuellen Fall in Hildesheim habe die Halterin gegen das Gesetz verstoßen, weil sie ihre Rottweiler nicht angeleint hatte, sagte Oetjen. Die beiden Hunde hatten am Wochenende zwei spielende Mädchen und ihre Mutter schwer verletzt.

Kinder weiterhin im Krankenhaus

Die 39-jährige Hundebesitzerin gab die Rottweiler nach dem Vorfall an ein Tierheim ab. Der Landkreis will in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Hunde eingeschläfert werden. Die beiden schwer verletzten Kinder werden noch einige Zeit im Krankenhaus bleiben müssen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Die 29 Jahre alte Mutter konnte die Klinik wieder verlassen. Gegen die Hundehalterin wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Auf diesen Artikel/ Stellungnahme der FDP machte uns Herr Oetjen persönlich aufmerksam
 

 

16.5.09        Quelle:    Hamburger Abendblatt  16.5.09

Am vergangenen Wochenende haben zwei Rottweiler in Hildesheim zwei kleine Mädchen krankenhausreif gebissen; die 39-jährige Hundehalterin hat 18 Vorstrafen wegen Gewalt- und Drogendelikten. Unter dem Eindruck dieser sowie dreier weiterer Beißattacken von Hunden in Salzgitter, Hildesheim und am Strand der Nordseeinsel Wangerooge binnen einer Woche hat die niedersächsische Landesregierung am Freitag ein ganzes Bündel von Gesetzesverschärfungen angekündigt.

Künftig sollen nach dem Willen von Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) Gewalttäter und Drogenabhängige keine großen Hunde mehr halten dürfen. Und für alle Hunde mit mehr als 20 Kilogramm gilt, dass sie einem Maulkorb oder Leinenzwang unterliegen. Zudem wird die in den meisten anderen Bundesländern längst obligatorische Chip-Pflicht eingeführt, um alle Hunde identifizieren und ihrem Besitzer zuordnen zu können. Auch eine Haftpflichtversicherung wird künftig vorgeschrieben.

Den Oppositionsparteien aber gehen die Vorschläge nicht weit genug, sie fordern einen Hundeführerschein für die Besitzer und einen Wesenstest für gefährliche Hunderassen. In diesem Punkt aber wird sich Niedersachsen auch künftig deutlich unterscheiden von den anderen norddeutschen Bundesländern: Einen verpflichtenden Wesenstest für als gefährlich eingestufte Hunderassen wird es nach Angaben des Sprechers des Landwirtschaftsministeriums, Gert Hahne, nicht geben. Ausnahme von dieser Regel: Wer einen großen Hund hat und diesen ohne Leine und Maulkorb in der Natur frei laufen lassen möchte, muss zum Tierarzt, der dann doch den Wesenstest macht. Es gehe darum, eine tierschutzgerechte Haltung der Hunde zu ermöglichen: "Die haben einen natürlichen Bewegungsdrang und sollen sich durch Laufen austoben können." Beim Wesenstest wird dann laut Hahne jeweils auch der Hundebesitzer eindringlich auf die "Grundvoraussetzungen für die Sicherheit im Umgang mit Hunden hingewiesen". Und auch alle Hunde, die auffällig werden, sollen umgehend einem Wesenstest unterzogen werden - wie bisher auch.

Bei der schweren Beißattacke von Hildesheim waren ein zwei und ein fünf Jahre altes Mädchen von zwei Rottweilern schwer verletzt worden, eines der Kinder hat zudem Gesichtsverletzungen.

Vor diesem Hintergrund reichen der Oppositionspartei SPD die jetzt angekündigten Verschärfungen nicht aus, sie besteht auf einer Rasseliste für Kampfhunde: "Niedersachsen bleibt hier mit Thüringen das traurige Schlusslicht." Ronald Schminke, tierschutzpolitischer Sprecher, geht sogar noch weiter. Wenn Minister Ehlen nicht handele, "trägt er die politische Verantwortung für die immer wieder vorkommenden Unfälle mit Kampfhunden".

Die Grünen-Fraktion im Landtag nannte die geplanten Verschärfungen unzureichend. Ihr innenpolitischer Sprecher Ralf Briese warnt zudem, ein Verbot der Hundehaltung für ehemalige Straftäter sei "rechtlich nicht haltbar und entspricht nicht dem Gebot der Resozialisierung". Mindestens für Hunde mit mehr als zehn Kilogramm fordern die Grünen einen "kleinen Hundeführerschein, weil die Schuld für Beißvorfälle meistens am oberen Ende der Leine liegt".
 


 

16.5.09                 Quelle  Harburger Anzeigen und Nachrichten

 

15.Mai 2009

Neues aus Niedersachsen:

Nach Beißattacke: Hunde-Verbot für Gewalttäter geplant
( Quelle: NDR3/ Fernsehen )

Rottweiler und Co: Noch ist unklar, welche Hunderassen die Landesregierung als gefährlich einstuft. (Archivfoto)

Wenige Tage nach dem Angriff von zwei Rottweilern auf spielende Kinder in Hildesheim will die niedersächsische Landesregierung ein schärferes Gesetz für Hundehalter durchsetzen. Verurteilte Gewalttäter und Drogenabhängige sollen künftig keine großen oder gefährlichen Hunde mehr besitzen dürfen, wie ein Sprecher des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums am Freitag in Hannover mitteilte. Zudem sei eine Maulkorb- oder Leinenpflicht für Hunde vorgesehen, die schwerer als 20 Kilogramm sind. "Davon befreit wird nur, wer sich gemeinsam mit dem Hund einem Eignungstest beim Tierarzt unterzieht", fügte der Sprecher hinzu.

Bis August 2009 soll die Neuregelung im Landtag verabschiedet werden. Ein generelles Freilaufverbot soll nach Angaben des Ministeriums nicht kommen. Kritik kommt von der Landtagsfraktion der Grünen. Ein definitives Verbot der Hundehaltung für ehemalige Straftäter sei fachlich umstritten und rechtlich nicht haltbar, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese.
 

Hundehalterin war vorbestraft

Bei dem Zwischenfall in Hildesheim hatten zwei Hunde am Wochenende zwei kleine Mädchen und ihre Mutter verletzt. Später stellte sich heraus, dass die 39 Jahre alte Besitzerin der Rottweiler 18-fach vorbestraft ist - unter anderem wegen Körperverletzung und Drogendelikten.

Am Freitag berichtete die Polizei von einem weiteren Hundeangriff in Hildesheim. Eine 40 Jahre alte Frau erlitt tiefe Bisswunden im Oberschenkel und musste operiert werden. Der Hundebesitzer hatte den Kofferraum seines Autos geöffnet, um seine beiden Hunde herauszulassen. Eines der Tiere stürzte sich auf die Frau, die in ihren Wagen einsteigen wollte. Der Vorfall ereignete sich bereits am Dienstag, wurde aber erst jetzt bekannt.

 

Weitere Informationen:

Nach Rottweiler-Attacke: Ehlen will Gesetze verschärfen

Nachdem in Hildesheim spielende Kinder schwer verletzt wurden, will der Landwirtschaftsminister die Regelungen für Hundehalter verschärfen. (Meldung vom 11.05.2009)

Rottweiler verletzen spielende Kinder schwer

In einem Park in Hildesheim haben zwei unangeleinte Rottweiler spielende Kinder angegriffen und schwer verletzt. (Meldung vom 10.05.2009)

 

 

Kampfhunddebatte    ( Quelle Hannoversche Allgemeine Zeitung )

Land verschärft Gesetz nach Beißattacke

Die Beißattacke zweier Rottweiler vom Wochenende hat eine neue Diskussion um sogenannte Kampfhunde angestoßen. Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) teilte am Montag mit, sein Ressort arbeite an einem neuen Hundegesetz.
 

   

 

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Wesenstest auch für Bullterrier?

© Henning Schaffner/Archiv

Zwei nicht angeleinte Tiere hatten am Sonnabend auf einem Fußweg in Hildesheim zwei fünf und zwei Jahre alte Mädchen und deren Mutter schwer verletzt.

„Der grauenhafte Vorfall zeigt allzu deutlich, dass wir auch Einschränkungen für Hundehalter in Kauf nehmen müssen“, sagte der Minister. Gedacht sei an verpflichtende Wesensprüfungen – nicht für bestimmte Rassen, sondern für Hunde mit einer Mindestgröße und ab einem bestimmten Gewicht. Außerdem solle einigen Personengruppen, etwa verurteilten schweren Gewalttätern, Alkoholikern oder Drogensüchtigen, die Haltung großer Hunde verboten werden.

Seit 2003 wird ein Wesenstest bei Hunden nur dann verlangt, wenn sie dem Veterinäramt als auffällig aggressiv gemeldet wurden. Im Jahr zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin eine schärfere Verordnung der damaligen SPD-Regierung gekippt. Diese hatte Verhaltensprüfungen für vier als gefährlich eingestufte Hunderassen vorgeschrieben: Pitbull-Terrier, Staffordshire- Bullterrier, American Staffordshire- Terrier und Bullterrier. Die Richter meinten, dass die Einschränkungen für die Besitzer eines Gesetzes bedurft hätten, zumal die besondere Gefährlichkeit bestimmter Rassen nicht wissenschaftlich gesichert sei. Der neue Landwirtschaftsminister Ehlen strich daraufhin die Rassevorgaben ganz.

Die SPD im Landtag warf ihm dies am Montag vor. „In fast allen Bundesländern gelten Rasselisten“, sagte der bei der SPD für den Tierschutz zuständige Abgeordnete Ronald Schminke. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister trage die politische Verantwortung für die „immer wieder vorkommenden Unfälle mit Kampfhunden“.

Ehlens Sprecher Gert Hahne betonte indes, das neue Gesetz solle möglichst schnell im Konsens mit den anderen Fraktionen auf den Weg gebracht werden. Da das Rassekriterium zu „bizarren Diskussionen“ geführt habe und ein erneutes Scheitern vor Gericht unbedingt zu vermeiden sei, kämen Größe und Gewicht der Hunde als neuer Maßstab für den Wesenstest in Betracht. „Größere Hunde machen größere Verletzungen.“ Diese Überlegungen gebe es im Ministerium, seit im vergangenen halben Jahr gehäuft brutale Hundeübergriffe auf Menschen zu verzeichnen seien. Möglichst vor der Sommerpause wolle man eine politische Einigung im Landtag erzielen und dann mit Wissenschaftlern und Medizinern die Bedingungen erarbeiten.

Der Vorsitzende des Deutschen Rassehunde-Verbandes in Wolfenbüttel, Gerhard Christians, stimmte den Plänen im Grundsatz zu. Für entscheidend halte er die Eignung der Hundehalters, sagte er am Montag. „Sinnvoll wären verpflichtende theoretische und praktische Halterprüfungen.“ Die Kraft der Hunde spiele aber ebenfalls eine wichtige Rolle. „Auch kleine Hunde beißen“, sagte er. „Aber so wie große verletzen sie nicht.“

[Gabriele Schulte]


 

Nach Beißattacken

Regierung plant Hundeverbot für Gewalttäter
( Quelle: Neue Presse vom 15.5.09 )

 

Nach zahlreichen Beißattacken von Hunden plant die niedersächsische Landesregierung
eine Gesetzesverschärfung. Verurteilte Gewalttäter und Drogenabhängige
sollen künftig keine großen oder gefährlichen Hunde mehr halten dürfen.

 

Potenziell gefährliche Hunde wie ein Rottweiler sollen für Gewalttäter tabu sein.

 

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Hannover. Der Sprecher des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, Gert Hahne, bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Zudem ist eine Maulkorb- oder Leinenpflicht für Hunde geplant, die schwerer als 20 Kilo sind. „Davon befreit wird nur, wer sich gemeinsam mit dem Hund einem Eignungstest beim Tierarzt unterzieht“, betonte Hahne. Bis August soll die Neuregelung verabschiedet werden.

In Hildesheim hatten am vergangenen Samstag Rottweiler zwei Kleinkinder und deren Mutter angefallen und schwer verletzt. Die Besitzerin der Hunde hatte 18 Vorstrafen unter anderem wegen Drogendelikten und Körperverletzung. Wenige Tage später hatte in Hildesheim ein Jagdhund eine vierfache Mutter in den Oberschenkel gebissen. In Salzgitter verbiss sich ein freilaufender Hund vor zwei Tagen in den Unterarm einer 70 Jahre alten Joggerin.

Eine generelles Freilaufverbot plant die Regierung nicht. „Die Hunde sollen ihren Bewegungsdrang auf Wiesen und in Wäldern ausleben können“, betonte Hahne. Dies sollte aber nur mit einer zuvor vom Tierarzt geprüften Eignung geschehen oder halt mit einem Maulkorb. „Jeder Hundebesitzer soll ausreichend Zeit erhalten, sich selbst und den Hund so zu erziehen, dass er die Prüfung besteht.“

Außerdem soll künftig jedem Hund ein Datenchip unter die Haut eingepflanzt werden. Darauf soll die Adresse des Besitzers und das Ergebnis der Eignungsprüfung gespeichert werden. Hält sich der Besitzer nicht an die Chip-Pflicht, plant das Ministerium Geldbußen in dreistelliger Höhe. lni

 


 

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