Leinen- und Maulkorbzwang in Niedersachsen

Das Aktuelle aus Niedersachsen

23.08.2010

Unerfahrene Halter müssen Hundeführerschein machen

Die Landesregierung hat nach mehr als einem Jahr Beratung am Dienstag ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Wenn der Entwurf so den Landtag passiert, müssen unerfahrene Halter in Zukunft einen sogenannten Hundeführerschein ablegen.

 
 

Protest in der Innenstadt gegen ein geplantes Hundegesetz.

Protest in der Innenstadt in 2009 gegen ein geplantes Hundegesetz.
 
Die Landesregierung hat nach mehr als einem Jahr Beratung am Dienstag ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Wenn der Entwurf so den Landtag passiert, müssen unerfahrene Halter in Zukunft einen sogenannten Hundeführerschein ablegen. Das Gesetz schreibt außerdem eine Haftpflichtversicherung für alle Tiere vor. Hunde werden darüber hinaus in Zukunft in einem Zentralregister erfasst und erhalten einen elektronischen Chip eingepflanzt. Das neue Gesetz unterstütze die artgerechte Haltung und helfe, Angriffen vorzubeugen, sagte die zuständige Agrarministerin Astrid Grotelüschen. Ihr Vorgänger Hans-Heinrich Ehlen (beide CDU) hatte die Novelle im Vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Damals hatten in Hildesheim zwei Rottweiler zwei Kinder schwer verletzt.

Das Gesetz war innerhalb der Koalition lange umstritten. Die FDP hat sich erfolgreich gegen den Hundeführerschein für alle Halter gewehrt. Der Kompromiss sieht so aus, dass seine Sachkunde nicht mehr nachweisen muss, wer mindestens zwei Jahre ein Tier besessen hat. Laut einer Sprecherin des Agrarministeriums kann der Nachweis darüber „zum Beispiel durch die Bezahlung der Hundesteuer erbracht werden.“ Die FDP-Fraktion zeigte sich gestern zufrieden mit dem Gesetzentwurf: „Niedersachsen bekommt das modernste Hundegesetz Deutschlands“, sagte Christoph Oetjen, Agrarexperte seiner Fraktion.

Städte und Kreise erhalten neue Möglichkeiten, auf auffällige Hunde zu reagieren. Sie können deren Besitzern Schulungen aufbrummen, Leinen- oder Maulkorbzwang anordnen und in letzter Konsequenz sogar die Haltung verbieten.

 

Agrarministerin

Astrid Grotelüschen will bei Hundegesetz Tempo machen

Niedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen will bei dem ins Stocken geratene Hundegesetz jetzt Tempo machen. Allerdings ist die Abstimmung mit den verschiedenen Verbänden nicht ganz einfach.

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Niedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen

Niedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen
© Michael Thomas
Ein Sprecher des Ministeriums in Hannover bestätigte am Montag einen Bericht der „Hannoverschen Zeitung“ und kündigte an, dass sich das Kabinett Ende August mit dem Hundegesetz beschäftigen soll. „Die Ministerin will das Gesetz so schnell wie möglich über die Bühne bringen und den Gordischen Knoten mit Anlauf durchschlagen.“ Im November solle das Parlament die Änderungen dann verabschieden, hieß es.

Mehr als ein Jahr hatte es wegen des Entwurfs Streit gegeben, auch mit dem Koalitionspartner FDP. Daraufhin wurde der Plan gekippt, dass Hundehalter, deren Vierbeiner größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe und schwerer als 20 Kilo sind, einen Kompetenznachweis erbringen müssen. „Politisch liegt jetzt kein Stein mehr im Weg“, sagte Ministeriumssprecher Gert Hahne.

Die vorgesehenen Änderungen für Hundehalter in Niedersachsen sind eine Folge mehrerer Beißattacken. Gewalttätern soll nach dem jetzigen Vorhaben die Hundehaltung verboten werden können. Alle neu angemeldeten Hunde sollen künftig einen Chip mit Angaben zum Halter bekommen. Es wird eine Haftpflichtversicherung eingeführt. Halter von auffällig gewordenen Vierbeinern müssen dann einen „kleinen Hundeführerschein“ machen.

Wie dieser in der Praxis aussieht, ist aber weiter unklar. „Die Verbände haben alle sehr eigene Vorstellungen. Es ist sehr schwierig“, sagte der Sprecher des Ministeriums. Wenn das Kabinett mit dem neuen Gesetzentwurf einverstanden ist, können die Organisationen bei einer Anhörung Position beziehen.

dpa

 

Die wichtigsten Punkte aus dem Gesetzentwurf
für das neue Hundegesetz in Niedersachsen

 

Bericht vom 4. Bürgerforum 2010

 

„Das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden“

Vorstellung der geplanten rechtlichen Regelung und Vergleich mit bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen

 





Impulsreferat: Friedrich-Otto Ripke


 

Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung

 

weitere Podiumsteilnehmer:

Harald Krüger, MdBü Vorsitzender des Ausschusses für
Gesundheit und Verbraucherschutz in der Hamburger Bürgerschaft

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Bernd Glowacz

Regionalteam Hundelobby Seevetal


 


Moderation: Norbert Böhlke, MdL

Sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Nds. Landtag

 

 Die Gesetzesvorlage für das neue Niedersächsische HundG beinhaltete:

 

1.   Versicherungspflicht für alle Hunde         2.   Chippflicht für alle Hunde
3.  Anmeldung im zentralen Melderegister

  4.      Hundehalter, die nachweislich über 2 Jahre einen Hund gehalten haben,
sind von weiteren Gesetzesauflagen verschont.

     5.      Neuhundehalter sollen mit dem Hund einen Sachkundenachweis, wie z.B.
Hundeführerschein, erbringen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer aufgefordert, die Rasselisten zu überarbeiten. Auch dieses ist der Grund, dass sich Niedersachsen von Rasselisten distanziert.
Der Hund soll der Begleiter und Freund des Menschen bleiben.

Ferner werden in Niedersachsen die Kontakte zu den Kindergärten und Schulen verstärkt,
um dort den Kindern bereits das Verhalten von Hunden näher zu bringen.

 

Die Hundelobby Seevetal trägt grundsätzlich diesen Gesetzentwurf mit.
Unsere Bedenken haben wir gegen die Schaffung eines zentralen Melderegisters vorgetragen.
Die Entwicklungskosten für dieses Register ( Software ca. 150.000€ ) sind zu hoch und könnten
gespart werden, wenn jede Gemeinde das Melderegister entsprechend um die Chipp- Nr. und den Versicherungsträger erweitert und diese Informationen ebenfalls schnell abrufbar sind.

Darüber hinaus hat die Hundelobby Seevetal vorgeschlagen, die Zertifizierung von Hundeschulen weiter voranzutreiben, denn hier ist großer Bedarf, dass Hundeschulen über mehr Sachkompetenz verfügen sollten. Die Politik fühlt sich hier nicht verantwortlich und verweist an die Verbände, die diese Qualitätsverbesserung in den Hundeschulen
weiter betreiben sollten.

 

Wir werden unmittelbar nach der Veröffentlichung der Gesetzesvorlage diese auf unsere Homepage bringen.

 

 Nenndorf, den 26. Mai 2010

 

 

B ü r g e r f r a g e n P o l i t i ke r u n d F a c h l e u t e a n t w o r t e n !

 

 

4. Bürgerforum 2010

 

Der CDU Kreisverband lädt Sie herzlich ein zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema

 

Das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden

Vorstellung der geplanten rechtlichen Regelung und Vergleich mit bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen

 

 

Impulsreferat:

Friedrich-Otto Ripke Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung


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eitere Podiumsteilnehmer:

 

Ha ra ld K g er , M d Bü

V o r s i t z e n d e r d e s A u s s c h u s s e s f ü r G e s u n d h e i t u n d V e r b r a u c h e r s c h u t z i n d e r
H a m b u r g e r  B ü r g e r s c h a f t

 

Ber nd Glo w a c z

R e g i o n a l t e a m l e i t e r H u n d e l o b b y S e e v e t a l

 

Moderation:

 

No r be rt Bö hl ke , M dL

S o z i a l p o l i t i s c h e r S p r e c h e r d e r C D U - F r a k t i o n i m N d s . L a n d t a g

 

am

Mittwoch, 26. Mai 2010, 19.30 Uhr Böttcher`s Gasthaus, Rosengarten-Nenndorf Bremer Str. 44 , Tel. 04108-7147

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihren Fragen zu einer interessanten Diskussion beitragen. Bringen Sie gerne auch Freunde und Interessierte zu unserer Veranstaltung mit.

 

C D U K r e i s v e r b a n d H a r b u r g - L a n d

 

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Menschen brauchen Hunde-
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