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Leinen- und Maulkorbzwang in Niedersachsen
Das Aktuelle aus Niedersachsen 23.08.2010 Unerfahrene Halter müssen Hundeführerschein machenDie Landesregierung hat nach mehr als einem Jahr Beratung am Dienstag ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Wenn der Entwurf so den Landtag passiert, müssen unerfahrene Halter in Zukunft einen sogenannten Hundeführerschein ablegen.
Die Landesregierung hat nach mehr als einem Jahr Beratung am
Dienstag ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Wenn der
Entwurf so den Landtag passiert, müssen unerfahrene Halter in
Zukunft einen sogenannten Hundeführerschein ablegen. Das Gesetz
schreibt außerdem eine Haftpflichtversicherung für alle Tiere vor.
Hunde werden darüber hinaus in Zukunft in einem Zentralregister
erfasst und erhalten einen elektronischen Chip eingepflanzt. Das
neue Gesetz unterstütze die artgerechte Haltung und helfe,
Angriffen vorzubeugen, sagte die zuständige Agrarministerin Astrid
Grotelüschen. Ihr Vorgänger Hans-Heinrich Ehlen (beide CDU) hatte
die Novelle im Vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Damals
hatten in Hildesheim zwei Rottweiler zwei Kinder schwer verletzt.
Das Gesetz war innerhalb der Koalition lange umstritten. Die FDP hat sich erfolgreich gegen den Hundeführerschein für alle Halter gewehrt. Der Kompromiss sieht so aus, dass seine Sachkunde nicht mehr nachweisen muss, wer mindestens zwei Jahre ein Tier besessen hat. Laut einer Sprecherin des Agrarministeriums kann der Nachweis darüber „zum Beispiel durch die Bezahlung der Hundesteuer erbracht werden.“ Die FDP-Fraktion zeigte sich gestern zufrieden mit dem Gesetzentwurf: „Niedersachsen bekommt das modernste Hundegesetz Deutschlands“, sagte Christoph Oetjen, Agrarexperte seiner Fraktion. Städte und Kreise erhalten neue Möglichkeiten, auf auffällige Hunde zu reagieren. Sie können deren Besitzern Schulungen aufbrummen, Leinen- oder Maulkorbzwang anordnen und in letzter Konsequenz sogar die Haltung verbieten.
AgrarministerinAstrid Grotelüschen will bei Hundegesetz Tempo machenNiedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen will bei dem ins Stocken geratene Hundegesetz jetzt Tempo machen. Allerdings ist die Abstimmung mit den verschiedenen Verbänden nicht ganz einfach.
Niedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen
© Michael Thomas
Ein Sprecher des Ministeriums in Hannover bestätigte am
Montag einen Bericht der „Hannoverschen Zeitung“ und
kündigte an, dass sich das Kabinett Ende August mit dem
Hundegesetz beschäftigen soll. „Die Ministerin will das
Gesetz so schnell wie möglich über die Bühne bringen und
den Gordischen Knoten mit Anlauf durchschlagen.“ Im
November solle das Parlament die Änderungen dann
verabschieden, hieß es.
Mehr als ein Jahr hatte es wegen des Entwurfs Streit gegeben, auch mit dem Koalitionspartner FDP. Daraufhin wurde der Plan gekippt, dass Hundehalter, deren Vierbeiner größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe und schwerer als 20 Kilo sind, einen Kompetenznachweis erbringen müssen. „Politisch liegt jetzt kein Stein mehr im Weg“, sagte Ministeriumssprecher Gert Hahne. Die vorgesehenen Änderungen für Hundehalter in Niedersachsen sind eine Folge mehrerer Beißattacken. Gewalttätern soll nach dem jetzigen Vorhaben die Hundehaltung verboten werden können. Alle neu angemeldeten Hunde sollen künftig einen Chip mit Angaben zum Halter bekommen. Es wird eine Haftpflichtversicherung eingeführt. Halter von auffällig gewordenen Vierbeinern müssen dann einen „kleinen Hundeführerschein“ machen. Wie dieser in der Praxis aussieht, ist aber weiter unklar. „Die Verbände haben alle sehr eigene Vorstellungen. Es ist sehr schwierig“, sagte der Sprecher des Ministeriums. Wenn das Kabinett mit dem neuen Gesetzentwurf einverstanden ist, können die Organisationen bei einer Anhörung Position beziehen. dpa
Die wichtigsten Punkte aus dem
Gesetzentwurf
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